Unsere Adresse
Gasthof - Hotel zur Post
Bahnhofstraße 7
91710 Gunzenhausen
Tel.: 09831/67 47 0
Fax.: 09831/67 47 222
E-Mail: info@hotelzurpost-gunzenhausen.de
www.hotelzurpost-gunzenhausen.de
Steuernummer 161/46854
Persönlich haftender Gesellschafter
Loos Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Gunzenhausen
Amtsgericht Ansbach HRA 2427
Geschäftsführer
Herr Werner Völler und Herr Rolf Loos
I. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hotelbetrieb
1. Abschluss des Vertrages: Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald das/die Zimmer bestellt und zugesagt, oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt wird/werden. Dies gilt auch für die Leistungen, die unter Punkt 3 vereinbart werden. Ist der Besteller, der anmeldende Vollkaufmann, so haftet er selbst für alle vertraglichen Verpflichtungen neben den von ihm angemeldeten Gästen/Teilnehmern. Bei Anmeldung von mehreren Personen, insbesondere von Gruppen, soll im beidseitigen Interesse die Zimmerliste mindestens eine Woche vor Ankunft dem Hotel zur Verfügung stehen. Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, wird der abweichende Inhalt der Bestätigung für den Gast und für das Hotel dann verbindlich, wenn der Gast nicht innerhalb von 10 Tagen von der angebotenen Rücktrittsmöglichkeit Gebrauch macht.
2. An- und Abreise: Ohne anders lautende schriftliche Abmachung ist der Zimmerbezug (Check In Time) nicht vor 15.00 Uhr des Anreisetages möglich, hat die Zimmerrückgabe (Check Out Time) bis 10.00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Der Gast wird gebeten, seine Abreise dem Empfang bis spätestens 22.00 Uhr am Vortag der Abreise mitzuteilen. Bei Abreise bis 18.00 Uhr ist der halbe Zimmerpreis, nach 18.00 Uhr der volle Zimmerpreis zu zahlen. Reservierte Zimmer müssen bis spätestens 18.00 Uhr des Anreisetages bezogen werden. Ist dies nicht geschehen, kann das Hotel über das Zimmer verfügen, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.
3. Leistungen und Preise: Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Ausschreibung in der jeweils gültigen Preisliste (Tarif, und aus den Angaben in der Reservierungsbestätigung) die darauf Bezug nimmt. Soweit es in der Preisliste nicht anders ausgeschrieben ist, umfasst der Preis Beherbergung und gebuchte Verpflegung, Bedienungsgelder und Mehrwertsteuer. Erhalten Sie bei Vollpension am ersten Tag im Hotel ein Mittagessen, so endet die Leistung mit dem Frühstück, beginnt sie mit dem Abendessen, so endet sie mit dem Mittagessen. Bei Halbpension wird im Allgemeinen das Abendessen gegeben, wenn nicht anders vereinbart. Eine Rückvergütung bestellter, aber nicht in Anspruch genommener Leistungen ist nicht möglich; ebenso ein Austausch oder eine Aufrechnung.
4. Verbindlichkeiten von Angeboten: Die ausgezeichneten Preise sind Inklusivpreise und verstehen sich einschließlich Bedienungsgeld und Umsatzsteuer (MwSt), jedoch ohne die jeweiligen Kurtaxe. Wenn nicht in der Preisliste ausdrücklich anders erwähnt, gelten die Preise pro Tag und Person. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Leistungserstellung vier Monate, so behält sich das Hotel das Recht vor Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. Ändert sich nach Vertragsabschluß der Satz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so behält sich das Hotel ebenfalls das Recht vor entsprechende Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. Leistungen so genannter Vertragspartner des Hotels (z.B. Busunternehmen, Kosmetikstudios, Flugschulen, etc.) werden im Namen und Rechnung der jeweiligen Firma angeboten und berechnet. Sämtliche Preisauszeichnungen- und Vereinbarungen gelten in EURO.
5. Rücktritt durch den Gast: Sämtliche Rücktritte müssen in Schriftform vorliegen. Ein Rücktritt ist bis zum 20. Tag vor dem Anreisetag möglich. Stornierungskosten entstehen dem Gast/Besteller nicht. Bei einem späteren Rücktritt sind Stornokosten zu zahlen. Das Hotel ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
6. Rücktritt durch das Hotel: Das Hotel kann nicht einseitig von dem geschlossenen Vertrag zurücktreten. Ausnahmen sind höhere Gewalt und Streik. Das Hotel ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers, den Gast ein zumindest gleichwertiges Zimmer in einem anderen Hotel der zumindest gleichen Kategorie zur Verfügung zu stellen.
7. Verwahrung: Zurückgebliebene Sachen des Gastes werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Sollte sich niemand melden, bewahrt das Hotel die Sachen sechs Monate auf und verrechnet dafür eine angemessene Gebühr. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Sollten durch den Gast Schäden und Verluste an den Räumlichkeiten und dem Inventar verursacht werden, haftet der Gast dem Hotel, sofern nicht der Schaden durch Hotelbedienstete oder durch Dritte verursacht wurde, was allerdings durch den Gast nachzuweisen ist.
8. Besondere Nutzungen: Die Anbringung von Dekorationsmaterial, Hinweisschildern und ähnlichen, sowie die Nutzung von Flächen im Hotel außerhalb der angemieteten Räume z.B. zu Ausstellungszwecken bedürfen der schriftlichen Einwilligung des Hotels und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. Die vom Gast eingebrachten Gegenstände müssen den örtlichen, feuer-, gewerbepolizeilichen und sicherheitstechnischen Vorschriften entsprechen. Der Gast wird gebeten, innerhalb von 12 Stunden nach Ende der Veranstaltung die eingebrachten Gegenstände zu entfernen, andernfalls die Einlagerung durch das Hotel vorgenommen wird, wofür mindestens in Höhe der Mietkosten für den benutzten Einlagerungsraum Vergütung durch den Gast zu leisten ist. Vom Gast zurückgelassener Müll kann auf Kosten des Kunden vom Hotel entsorgt werden.
9. Veranstaltung: Soweit der Gast eine Veranstaltung in den Hotelräumen durchführt, ist er allein für die Beschaffung der notwendigen behördlichen Erlaubnisse auf seine Kosten zuständig. Als Veranstalter obliegt dem Gast damit auch die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer usw. hat der Gast direkt an den Gläubiger zu bezahlen.
10. Zahlungsbedingungen: Die teilweise negativen Erfahrungen mit Kreditkarten zwingen uns leider auf folgendes hinzuweisen: Die Akzeptanz und die Auswahl von Kreditkarten ist dem Hotel in jedem einzelnen Fall der Vorlage einer Kreditkarte freigestellt, und zwar auch dann, wenn die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten durch Aushänge im Hotel angezeigt wird. Sollte auf die Kreditkarte keine Leistung durch den dahinter stehenden Kreditgeber erfolgen, müssen wir seitens des Gastes auf sofortiger Barzahlung bestehen. Übersteigt der Rechnungsbetrag 500,00 EURO oder hält sich der Gast länger als sechs Tage im Hotel auf, so ist das Hotel berechtigt, jeweils einzelne Zwischenrechnungen zu stellen und deren Bezahlung vom Gast zu verlangen. Weiterhin ist das Hotel berechtigt von dem Gast, der nicht vorreserviert hat, Vorauszahlungen in Höhe eines Übernachtungspreises bei Abschluss des Gastaufnahmevertrages zu verlangen. Das Hotel kann ohne Begründung jede Reservierung und andere Leistungen, die auszuführen oder fortzuführen ist von der gesamten oder teilweisen Begleichung der voraussichtlich geschuldeten Beträge im Voraus abhängig machen und zwar in Form von Anzahlungen oder Gesamtvorauszahlungen.
11. Allgemeines: Mit dem Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren alle früheren Preislisten ihre Gültigkeit, die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Wenn der Gast ein Stellplatz in der Hotelgarage, im Hotelparkhaus/-deck oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird, so kommt damit kein Verwahrungsvertrag mit besonderen Pflichten des Hotels zu Stande. Das Hotel überwacht die zur Verfügung gestellten Parkplätze nicht und es besteht auch keine Überwachungspflicht des Hotels. Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie vom Hotel schriftlich bestätigt sind. Der Gast/Besteller erkennt mit seiner Buchung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Hotels an. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung, wird soweit rechtlich zulässig die Zuständigkeit des Gerichtes am Betriebsort (Amtgericht Weißenburg) vereinbart. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen.
II. Besondere Geschäftsbedingungen für Seminare, Konferenzen und Bankettveranstaltungen
1. Veranstalter: Als Veranstalter gilt, wer als Auftraggeber dem Strandhotel Seehof gegenüber auftritt; ist diese Person nicht gleichzeitig der tatsächliche Veranstalter, so haftet der Veranstalter und die als bevollmächtigte auftretende Person der Gesamtschuldner.
2. Bankettveranstaltungen, Seminare: Unter Bankettveranstaltung werden insbesondere größere Veranstaltungen wie Hochzeiten, gemeinsame Essen, Tanzveranstaltungen, kalte Bufetts etc. verstanden.
3. Reservierung: Jede Reservierung wird erst aufgrund schriftlicher Bestätigung seitens dem Hotel wirksam und garantiert. Die Bezahlung der in der Bestätigung enthaltenen Vorauszahlung ist weitere Voraussetzung für die Wirksamkeit der Reservierung. Die Wirksamkeit jeder Reservierung für Bankettveranstaltungen hängt im Übrigen von der Bezahlung einer Anzahlung in Höhe eines Betrages von 50% der zu reservierenden Leistung ab. Bei Fremdleistungen wird eine Anzahlung von 100% fällig. Die Anzahlung muss 10 Tage vor dem Beginn der Veranstaltung beim Hotel eingegangen sein, damit die Reservierung endgültig wirksam ist.
4. Preisgarantie: Die in der Bestätigung angegebenen Preise gelten für 4 Monate ab Wirksamkeit der Reservierung (siehe vorstehende Ziffer 3). Nach Ablauf dieses Zeitraums können die Preise ohne Vorankündigung einer Änderung unterliegen; es gelten dann die am Tage der Veranstaltung gültigen Preise.
5. Teilnehmerzahl und Couvert-Garantie: Die vom Veranstalter bei Reservierung angegebene Teilnehmerzahl ist für beide Vertragsparteien verbindlich. Kann der Veranstalter die Zahl der Teilnehmer nur ungefähr angeben, so sind Abweichungen bis zu 10% nach oben oder unten gegenüber der zunächst angegebenen Anzahl möglich; allerdings ist in diesem Fall die genaue Anzahl der Teilnehmer bis spätestens 5 Arbeitstage vor der Veranstaltung mitzuteilen. Andernfalls übernimmt das Hotel keine Garantie dafür, dass bei einer Erhöhung der Teilnehmerzahl darüber hinaus die Leistungen ordnungsgemäß erbracht werden; in diesem Fall geschieht die Abrechnung im Übrigen auf der Basis der tatsächlichen Teilnehmerzahl. Bei einer Unterschreitung der vereinbarten Teilnehmerzahl erfolgt die Abrechnung auf der Basis der bei der Reservierung angegebenen Personenzahl; im Übrigen gelten die Regelungen für Stornierungen (s. vorstehende Ziffer 4) entsprechend.
6. Widerruf von Veranstaltungen: Hat das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme, dass der Gast oder die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt (z.B. Brand, Streik etc.) kann das Hotel jede Veranstaltung absagen, ohne zum Schadensersatz verpflichtet zu sein. Das Hotel kann dabei entsprechend den Regelungen für Stornierung gemäß vorstehend I. Ziffer 4 verfahren und auch Stornogebühren verlangen. Bei politischen oder weltanschaulichen/religiösen Veranstaltungen oder wenn der Veranstalter eine politische oder weltanschauliche/religiöse Vereinigung ist, bedarf es zur Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Geschäftsleitung des Hotels. Verschweigt der Veranstalter gegenüber dem Hotel, dass es sich um derartige Veranstaltungen oder Vereinigungen handelt, so ist das Hotel berechtigt, jederzeit den Vertrag zu lösen und Stornogebühren gemäß Abschnitt I. Ziffer 4 zu verlangen.
7. Stornierungen: Im Übrigen gelten für Stornierungen die Bestimmungen unter vorstehend I. Ziffer 4 insbesondere Stornogebühren entsprechend.
8. Dekorationsmaterial, eigene Ausstattungen: Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Hotels nicht gestattet. Für Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars, die bei Auf- und Abbau und/oder während der Veranstaltung verursacht werden, haftet der Veranstalter ohne Verschuldensnachweis. Der Veranstalter darf eigene Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (z.B. nationale Spezialitäten etc.) kann darüber eine gesonderte schriftliche Vereinbarung mit dem Hotel getroffen werden; in diesen Fällen wird gesondert zu vereinbarende Servicegebühr und Korkgeld verrechnet.
9. GEMA: Alle Musikveranstaltungen müssen vom Veranstalter vorab der GEMA gemeldet werden. Die Gebühren der GEMA trägt der Veranstalter. Das Hotel wird vom Veranstalter bezüglich eventueller Forderungen der GEMA, die aus unerlaubter Nutzung der Rechte der GEMA oder Dritter (z.B. wegen Nichtanmeldung durch den Veranstalter) entstanden sind, freigestellt.
10. Haftung: Der Veranstalter haftet für Beschädigungen oder Verlust an Einrichtungen oder Inventar, die während der Veranstaltung durch die Teilnehmer verursacht wurden, und zwar ohne Verschuldensnachweis. Das Einbringen von Gegenständen, wie Ausstellungsgegenstände, Dekorationsmaterialien, Vorführgeräten etc. erfolgt auf eigene Gefahr des Veranstalters und bedarf der vorherigen Absprache mit dem Hotel. Feuer- und gewerbepolizeiliche Anordnungen sind zu beachten. Wertgegenstände muss der Veranstalter auf eigene Kosten gegen Beschädigungen und Verlust versichern. Die Gegenstände selbst sind spätestens 24 Stunden nach der Veranstaltung vom Veranstalter aus den Räumen/Hotel zu entfernen. Für die Beschädigung oder den Verlust an sonstigen eingebrachten oder auf einem Hotelparkplatz abgestellten Sachen haftet das Hotel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen gelten die §§701-703 BGB entsprechend.
11. Nutzungsverlängerung, zusätzliche Leistungen: Reservierte Funktionsräume stehen dem Gast oder Veranstalter nur innerhalb des schriftlich vereinbarten Zeitraumes zur Verfügung; eine Inanspruchnahme darüber hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Geschäftsleitung des Hotels. Die neben den vereinbarten vertraglichen Leistungen entstehenden Kosten, wie Telekommunikationsgebühren, Bar, zusätzlich bestellte Speisen und Getränke sind von jedem Veranstaltungsteilnehmer selbst zu bezahlen. Geschieht dies nicht, haftet der Veranstalter gesamtschuldnerisch.
12. Im Übrigen gelte die in Abschnitt I festgehaltenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
III. Haftungsausschluss
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